Die finanzielle Unterstützung für ehrenamtliche Feuerwehrleute, die bei Einsätzen Gesundheitsschäden erlitten haben oder gestorben sind, wird zum 1. Juli angehoben. Innenminister Georg Maier und der Geschäftsführer der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte (FUK Mitte), Detlef Harfst, unterzeichneten heute in Erfurt eine entsprechende Änderung der Verwaltungsvereinbarung.
Künftig steigt die Unterstützung für Hinterbliebene im Todesfall von bislang 20.000 Euro auf 25.000 Euro. Die Leistungen bei dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen erhöhen sich je nach Schwere der gesundheitlichen Folgen auf bis zu 12.000 Euro. Bei längeren Arbeitsunfähigkeiten steigt die maximale Unterstützung von bislang 1.000 Euro auf 1.200 Euro.
Die freiwilligen Unterstützungsleistungen greifen in Fällen, in denen Gesundheitsschäden während des Feuerwehrdienstes entstanden sind oder sich verschlimmert haben, die Voraussetzungen für eine Entschädigung nach dem gesetzlichen Unfallversicherungsrecht jedoch nicht erfüllt werden. Die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte prüft die Anträge und wickelt die Verfahren im Auftrag des Freistaats Thüringen ab.
„Unsere Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit in Thüringen. Sie übernehmen Verantwortung, helfen anderen und setzen sich dabei selbst Risiken aus. Wer sich ehrenamtlich für die Gemeinschaft engagiert, verdient auch die Unterstützung der Gemeinschaft, wenn im Dienst etwas passiert. Mit den höheren Leistungen setzen wir ein klares Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung“, sagte Innenminister Georg Maier.
Die Bilanz der vergangenen Jahre zeigt die Bedeutung des Instruments: Seit 2021 wurden insgesamt 69.715 Euro in 53 Verfahren an betroffene Feuerwehrangehörige und deren Familien ausgezahlt. Darunter waren auch zwei besonders tragische Fälle. In den Jahren 2023 und 2024 erhielten Hinterbliebene nach dem Tod eines Feuerwehrangehörigen jeweils 20.000 Euro.
Mit der Anpassung der Leistungen reagiert Thüringen auf die Entwicklung in anderen Bundesländern und nähert die Regelungen an das Nachbarland Sachsen-Anhalt an. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel stehen im aktuellen Doppelhaushalt zur Verfügung. Die Verwaltungsvereinbarung gilt in den Thüringer Feuerwehren als wichtiger Ausdruck der Wertschätzung für die Frauen und Männer, die sich ehrenamtlich für den Schutz der Bevölkerung engagieren.


