Auf welchen Grundlagen beruht der Thüringer Katastrophenschutz?

Alles für den Schutz der Bevölkerung

Der Katastrophenschutz in Thüringen hat die Aufgabe, die Bevölkerung und die Umwelt vor den Auswirkungen von Katastrophen und außergewöhnlichen Notlagen zu schützen. Sein Hauptziel besteht darin, Leben zu retten, Gesundheit zu erhalten, Leid zu mindern und materielle Schäden zu begrenzen.

Der Fokus liegt auf der Bewältigung von Großschadenslagen und Katastrophen, darunter Naturkatastrophen wie Hochwasser, Stürme, Erdbeben oder Waldbrände. Aber auch bei industriellen Unfällen, Massenanfällen von Verletzten, terroristischen Angriffen oder anderen außergewöhnlichen Notlagen können die vorhandenen Strukturen des Katastrophenschutzes mit eingesetzt werden.

Rechtsgrundlagen

Der Katastrophenschutz in Thüringen wird durch die Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO) vom 1. Dezember 2020 geregelt. Sie legt die Zuständigkeiten und Aufgaben fest und bestimmt Maßnahmen, die im Falle einer Katastrophe ergriffen werden müssen, um die Bevölkerung zu schützen. Dazu gehören die Vorbereitung auf Katastrophenfälle, die Warnung der Bevölkerung, die Evakuierung und Unterbringung von Betroffenen, die Versorgung mit Nahrungsmitteln und medizinischer Hilfe sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Download „Thüringer Katastrophenschutzverordnung“ im Gesetz- und Verordnungsblatt
Broschüre „Katastrophenschutzordnung in Schaubildern“

Bewirtschaftung im Katastrophenschutz

Unter Bewirtschaftung im Katastrophenschutz versteht man die Verwaltung und Organisation von Ressourcen zur Vorbeugung, Bewältigung und Nachbetreuung einer Katastrophensituation. Es geht darum, die verfügbaren materiellen und personellen Ressourcen möglichst effektiv einzusetzen, um die Folgen der Katastrophe zu bewältigen und alle nötigen Hilfeleistungen zu koordinieren.

Die Aufgabe dieser Koordinierung ist den Landkreisen und kreisfreien Städten als unteren Katastrophenschutzbehörden übertragen. Die nötigen Mittel dafür werden in erster Linie über den Mehrbelastungsausgleich (kommunaler Finanzausgleich) bereitgestellt.

Darüber hinaus stellt der Bund in Ausführung des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) den Ländern regelmäßig weitere Mittel für die Bewirtschaftung zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem bundesfinanzierte Fahrzeuge, Ausstattung und Geräte für den Einsatz im Katastrophenschutz.

Download Bewirtschaftungsrundschreiben

Rahmenkonzepte

Für den Katastrophenschutz in Thüringen gibt es strategische Leitlinien und Planungsgrundlagen, die zur Bewältigung von Katastrophen und Notfällen entwickelt wurden. Diese Rahmenkonzepte dienen als übergeordnete Handlungsrahmen und geben die grundlegenden Prinzipien, Ziele und Maßnahmen vor, um effektive und koordinierte Maßnahmen bei Katastrophenereignissen zu ermöglichen.

Sie legen die Zuständigkeiten, die organisatorische Struktur und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren im Katastrophenschutz fest. Damit bieten sie eine wesentliche Orientierungshilfe für Behörden, Einsatzkräfte, Rettungsdienste, Feuerwehr, Polizei, Hilfsorganisationen und andere beteiligte Parteien, um bei der Katastrophenbewältigung koordiniert zusammenzuarbeiten.

Die Rahmenkonzepte beinhalten in der Regel Bestimmungen zur Risikoanalyse, Prävention, Vorbereitung, Reaktion und Erholung nach einem Katastrophenereignis. Sie können auch Verfahren für die Kommunikation und Warnung der Bevölkerung, den Schutz kritischer Infrastrukturen, die Evakuierung, die Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern und die medizinische Versorgung umfassen.

Rahmenkonzept Länderübergreifende Katastrophenhilfe vom 21.03.2023

Zuwendungen

Im Thüringer Katastrophenschutz gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten für Kommunen, Organisationen, Einrichtungen und Maßnahmen. Diese Förderprogramme bieten finanzielle Unterstützung, um Ausstattung, Ausrüstung und Infrastruktur zu verbessern sowie Ausbildungs- und Schulungsmaßnahmen durchzuführen.

Zu den Fördermaßnahmen gehören u.a.:

  • Zuwendungen für den Brandschutz und allgemeine Hilfe
  • die Feuerwehrpauschale 2023
  • die Jugendpauschale
  • Zuwendungen für Katastrophenschutzfahrzeuge

Die Zuwendungen können beim Landesverwaltungsamt Thüringen beantragt werden.

Katastrophen­schutzfahrzeuge

Vom Löschgruppenfahrzeug über Sanitätsfahrzeuge und von Rettungsbooten bis zum geländegängigen ATV stehen in Thüringen viele verschiedene Fahrzeuge für den Einsatz im Katastrophenschutz zur Verfügung.

Hier findest du einen Überblick über die Fahrzeuge und die passenden Fahrzeugdatenblätter dazu.

Können wir dir weiterhelfen?

Du hast noch Fragen zum Katastrophenschutz oder möchtest selbst ehrenamtlich aktiv werden?

Wir beantworten dir gern alle deine Fragen!